Durch die Aufzeichnung
der Herzaktionen über 24 oder 48 Stunden lassen sich viele Herzrhythmusstörungen
darstellen.
Dies ist wichtig in der Entscheidungsfindung, ob es sich bei den von
den Patienten beklagten Herzrhythmusstörungen um harmlose oder
behandlungswürdige Störungen handelt.